Gefragt, ob es bei diesem Ablauf noch einen erzwungenen Geschlechtsverkehr gegeben habe, meinte die Privatklägerin, dass sie noch einmal im Hotel mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt habe. Aber sie sei nicht dazu gezwungen worden. Er habe immer alles bei den Pornofilmen nachmachen wollen, inkl. Analsex. Es sei aber nicht dazu gekommen. Das sei auch der Grund gewesen, weshalb sie schnellstmöglich aus dem Hotel habe ausziehen wollen. Nicht, dass sie glücklich gewesen sei aber es sei ihr besser gegangen, als sie vom Hotel weggegangen sei. Auf die Frage, ob sie, nachdem das passiert sei, ins T.________ H.______