Angesprochen darauf, dass dieser Ablauf mit dem ersten schriftlichen Beschrieb übereinstimme und sie beim zweiten Mal erwähnt habe, dass es noch eine Vergewaltigung gegeben habe, sie jetzt aber nichts davon erzählt habe, führte die Privatklägerin aus, dass es nicht wie dieses Mal gewesen sei. Wie sie bereits gesagt habe, habe sie mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt aber er habe sie nicht gezwungen. Sie habe sich schuldig gefühlt, weil er ihr Leben finanziert habe (pag. 11597 f.). Gefragt, ob es bei diesem Ablauf noch einen erzwungenen Geschlechtsverkehr gegeben habe, meinte die Privatklägerin, dass sie noch einmal im Hotel mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt habe.