Sie habe einmal das Gefühl gehabt, dass sie keine Luft mehr bekomme. Sie habe versucht, ihn wegzustossen und dann habe er sie losgelassen. Dann habe er auf sie ejakuliert. Dann habe er böse Wörter zu ihr gesagt, dass sie für nichts sei und sie sich waschen solle und dass sie damit kein Geld verdienen werde. Angesprochen darauf, dass dieser Ablauf mit dem ersten schriftlichen Beschrieb übereinstimme und sie beim zweiten Mal erwähnt habe, dass es noch eine Vergewaltigung gegeben habe, sie jetzt aber nichts davon erzählt habe, führte die Privatklägerin aus, dass es nicht wie dieses Mal gewesen sei.