31 dazwischen habe es einen kleinen Abstand gegeben. Sie sei auf dem Bett gesessen, auf der rechten Seite. Der Laptop habe sich auf der linken Seite des Bettes befunden. Er habe von ihr verlangt, dass sie Oralsex mache. Sie habe gesagt, dass sie damit nicht einverstanden sei. Er habe nicht nachgegeben und es wieder von ihr verlangt. Die Privatklägerin führte weinend aus, dass sie es dann habe machen müssen. Er habe sie an den Haaren gepackt und er habe sie nicht mehr losgelassen. Sie habe einmal das Gefühl gehabt, dass sie keine Luft mehr bekomme.