11596 Z. 1 ff.). Zur Frage, ob sie nochmals beschreiben könne, wie es zur Vergewaltigung gekommen sei, äusserte sich die Privatklägerin zunächst nicht. Nach einer Pause und von nun an mit Übersetzung führte die Privatklägerin auf entsprechende Fragen hin aus, dass der Beschuldigte angefangen habe, Pornos abzuspielen. Er habe ihr gesagt, sie solle lernen, was genau eine Prostituierte machen müsse, ansonsten er kein Geld verdienen würde. Dort habe es zwei Betten nebeneinander gehabt aber