_ sei dort weiter hinten gewesen, so viel sie sich noch erinnere. Auf Vorhalt ihrer Aussagen, wonach K.________ einen Kontrollanruf bei der Privatklägerin gemacht haben solle als der Klient bei ihr gewesen sei aber auf dem Telefon in den frühen Morgenstunden vom 22. September 2013 kein einziger Anruf von K.________ registriert worden sei, führte die Privatklägerin – nachdem die Frage übersetzt werden musste – aus, dass sie nicht wisse, warum aber das habe sie wirklich gemacht.