gerin aus, dass sie am Anfang ganz oben gewesen sei. Sie glaube, es sei der letzte Stock gewesen. Dann hätten sie sie runtergebracht, in den zweiten oder dritten Stock. Auf Bemerkung hin, wonach es hier nur um zwei oder drei Nächte gehe, konkretisierte die Privatklägerin, dass sie in der ersten Nacht ganz oben gewesen sei. AD.________ habe es ihr gegeben. Eine Stunde später habe sie sie runtergebracht, weil sie alleine gewesen sei. Es seien nur zwei Nächte gewesen. In der Nacht als der Junge das Portemonnaie gestohlen habe, habe sie mit einer anderen Frau zusammen im gleichen Zimmer übernachtet. Es sei eine unbekannte F.________ Frau gewesen. K.________ habe mit Y.______