Er hat ihr gesagt, sie soll mich zu sich nehmen bis…». Die Frage, ob der Beschuldigte ihr gesagt habe, sie solle ein Bordell oder eine Arbeit in der Stadt suchen, verneinte die Privatklägerin und führte aus, selber nicht aber im Beisein von ihm und seiner Frau. Sie seien am Organisieren gewesen, um etwas zu finden. Auf Vorhalt ihrer Aussagen, wonach sie sich am 20. September 2013 im T.________ H.________ vorgestellt habe und Frage, ob sie sofort mit der Arbeit begonnen habe, führte die Privatklägerin aus, dass sie noch am gleichen Abend dorthin gegangen sei. Auf Frage, was dann bis am Abend passiert sei, gab die Privatklägerin an, dass sie nicht darüber reden wolle.