11592 Z. 25 ff.). Die Reise in die Schweiz habe der Beschuldigte organisiert, er habe auch die Tickets bezahlt. Als sie in den Bus eingestiegen seien, habe der Beschuldigte ihr das Ticket gegeben und gesagt, dass sie es selber zeigen und sagen müsse, dass sie nach Q.________ zu ihrer Schwester gehe. Das Nokia 5230 habe sie seit dem Hotel in P.________. Der Beschuldigte habe es ihr als Wiedergutmachung geschenkt, weil er ihr das andere kaputt gemacht habe. In der Schweiz habe sie selber eine SIM-Karte gekauft. Der Beschuldigte habe ihr beigebracht, wie sie «10 Franken» sagen müsse. Das Geld habe sie von K.________ erhalten. Auf Frage, ob sie nach Ankunft in G.____