Der Bus fahre zuerst in die Stadt und von dort aus sei sie nach Hause gefahren (pag. 11592 Z. 1 ff.). Auf die Frage, wovon sie im Hotel in F.________ gelebt habe, führte die Privatklägerin aus, dass sie vom Beschuldigten gelebt habe. Er habe ihr Geld für das Essen gegeben oder habe ihr Essen mitgebracht. Er habe Verwandte, welche auf der rechten Seite des Hotels einen Laden mit Gemüse gehabt hätten. Wenn sie kein Geld gehabt habe, habe sie es [das Geld] dort bekommen. Während dieser Zeit sei auch eine Kollegin zu ihr gekommen. Manchmal sei sie auch alleine in die Stadt gegangen und wieder zurück (pag. 11592 Z. 25 ff.).