temonnaie zu sprechen. Der Beschuldigte habe etwas davon gesagt, dass ihre Schulden EUR 2'000.00 betragen würden. Ihr sei dann auch gesagt worden, dass sie danach 50 % ihrer Einnahmen abgeben müsse. Zudem führte sie erneut den Vorfall mit dem gestohlenen Portemonnaie aus (pag. 11315 f.). Sie sei vom Beschuldigten mehrfach verbal bedroht worden. Die Privatklägerin wurde zuletzt anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 1. Juli 2021 befragt (pag. 11590 ff.), zunächst ohne Übersetzung. Auf entsprechende Fragen hin führte die Privatklägerin aus, dass AY.________, wahrscheinlich die Schwester des Beschuldigten, mehrmals versucht habe, mit ihr Kontakt aufzunehmen.