und forderte sie auf, aufzustehen. Sie erklärte ihr, dass das Geschilderte nicht jetzt stattfinde und sie nur Menschen etwas erzähle, die ihr zuhören würden, ähnlich wie im Kino. Sie solle nicht von «Ich» sprechen, sondern von der Frau und ihr einen Namen geben (Verbal; pag. 11313 Z. 44-47). Danach fuhr die Privatklägerin fort: Sie habe für ein paar Sekunden oder auch länger nicht mehr atmen können. Sie habe versucht, durch die Nase zu atmen. Plötzlich sei er zu seinem Höhepunkt gekommen und habe auf sie, ihr Gesicht und überall hin ejakuliert. Ab diesem Moment habe sie sich wie Dreck gefühlt (pag. 11314 Z. 1 ff.).