Sie könne sich nicht mehr erinnern, wie und was gewesen sei. Es habe ein paar Minuten gedauert, das, was er verlangt habe. Als sie das gemacht habe, habe er Gewalt gegen sie angewandt. Er habe sie an den Haaren gepackt und nicht mehr loslassen wollen. Nach diesen Schilderungen senkte die Privatklägerin den Blick, wirkte weinerlich und verharrte still (Verbal; pag. 11313 Z. 40). Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob es gehe oder sie eine weitere Pause einlegen möchte, reagierte die Privatklägerin nicht. Daraufhin begab sich Fürsprecherin D.________ zu ihr und forderte sie auf, aufzustehen