28 nach schilderte die Privatklägerin nochmals den Ablauf des Vorfalls im Hotelzimmer: Anschauen von Pornos auf dem Laptop, Aufforderung des Nachmachens, der Beschuldigte habe sich dann ausgezogen und sie habe das Gleiche machen sollen. Am Anfang sei es normaler Geschlechtsverkehr ohne ihr Einverständnis gewesen (pag. 11313 Z. 33 f.). Danach habe er ihr plötzlich gesagt, dass sie sich auf das Bett hinlegen solle. Im Porno sei gerade eine Szene gelaufen, in der Oralsex vorgenommen worden sei. Sie könne sich nicht mehr erinnern, wie und was gewesen sei.