Am nächsten Tag seien sie gemeinsam in ein Cabaret in der Nähe des Hotels gegangen. Die Frau dort habe sie aber nicht übernehmen wollen, da sie keinen Pass gehabt habe und zu jung gewesen sei. Danach seien sie so verblieben, dass K.________ dort im Hotel, wo sie selber arbeite, nachfragen würde, ob die Privatklägerin ein Vorstellungsgespräch erhalten könnte. Alleine im Hotel mit dem Beschuldigten habe dieser ihr dann mitgeteilt, dass er mit ihr nicht zufrieden sei. Es habe in diesem Zimmer zwei aufklappbare Betten gehabt, die man aus einem Schrank habe machen können (pag. 11313 Z. 18). Da-