In der Schweiz habe sie bemerkt, dass der Beschuldigte und K.________ im Versteckten über sie geredet hätten. Plötzlich einmal habe K.________ gesagt, dass sie etwas auf ihren Haaren habe, keine Ahnung ob Läuse oder so. Sie seien zusammen in eine Apotheke gegangen, um ein Shampoo zu kaufen, obwohl sie selber nichts Verdächtiges in ihren Haaren gesehen habe. Als sie vom Haarewaschen wieder ins Zimmer gekommen sei, sei sie mitten in ein Gespräch geraten. Sie habe nur mitbekommen, dass der Beschuldigte zu K.________ gesagt habe: «nimm sie zu dir, bis…» (pag. 11312 Z. 25 ff.). Am nächsten Tag seien sie gemeinsam in ein Cabaret in der Nähe des Hotels gegangen.