Die Privatklägerin wurde sodann am 18. Dezember 2019 an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag. 11309 ff.). Darin bestätigte sie im Wesentlichen ihre bisherigen Aussagen. Betreffend ihre Zeit im Hotel P.________ erklärte sie nun, sie sei den ganzen Sommer dort ein und ausgegangen, zwischendurch habe sie auch für drei Wochen bei einer Frau in AX.________ gelebt (pag. 11310 Z. 21 ff.). Auf Frage, wie die Beziehung damals zum Beschuldigten gewesen sei, erklärte sie, sie hätten eine gute Beziehung gehabt, sie habe nichts Böses empfunden. Er habe ihr keine Vorschläge gemacht und sie sei auch zwischendurch nach Hause gegangen (Z. 34 ff.).