___ prostituiert zu haben. Die Behauptung des Beschuldigten, dass sie sich mit seinem «Götti», dem Lastwagenfahrer AW.________ prostituiert habe, stimme nicht. Wegen den Läusen sei es so, dass die Frau des Beschuldigten dort im Hotel in G.________ das gemerkt habe und sie dann den Kopf mit einem speziellen Shampoo gewaschen hätten. Dieses Shampoo habe K.________ mitgebracht (Z. 1120 ff.). Auf Vorhalt der Fotos aus F.________ vom Hotel in P.________ erklärte die Privatklägerin, das Hotel habe nicht so ausgesehen. Das Hotel sei direkt an der Autobahn gewesen (Z. 1138). Die Privatklägerin wurde sodann am 18. Dezember 2019 an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag.