Sie hätte K.________ das Geld geben sollen. Sie habe sowieso alles unter Kontrolle gehabt. Ihr Zimmer sei vis-à-vis von ihrem eigenen Zimmer gewesen. Nachdem ihre Schulden abbezahlt gewesen wären, hätte sie nur die Hälfte abgeben müssen. Auf Vorhalt der SMS vom 24. September 2013 konnte sie sich weder an die Bedeutung des Nachrichtentextes noch an die abgespeicherte Nummer erinnern (Z. 940 ff.). Auch auf Vorhalt ihrer eigenen Aussagen, wonach es dabei um einen Teil der Abmachung und ihre Verdienste gegangen sein soll, konnte sie sich nicht mehr erinnern (Z. 952).