In der Folge zeichnete die Privatklägerin die Situation im Zimmer auf (Beilage 2; pag. 350). Sie habe nicht so grusige Sachen machen wollen, sie schäme sich auch dafür. Es falle ihr schwer, darüber zu sprechen und dass es passiert sei. Es blockiere sie. Sie könne es besser aufschreiben. Folglich schrieb die Privatklägerin das Vorgefallene auf Deutsch auf einem leeren Blatt nieder (Beilage 3; pag. 351). Gemäss Verbal seufzte sie während dem Aufschreiben mehrfach (Z. 631 f.). Nachfolgender Text wurde den im Einvernahmeraum anwesenden Personen dann – wiederum in räumlicher Abwesenheit der Privatklägerin – verlesen: «Meine wünsch were das ich so schnell wie möglich weg von ihm gehe.