25 ihr in der Schweiz gesagt, in F.________ sei es wie geschenkt gewesen (Z. 506). Sie hätte lediglich CHF 50.00 für sich behalten können, für Zigaretten und Essen, den Rest hätte sie K.________ abgeben sollen (Z. 516). Er habe ihr auch Anweisungen gegeben, was sie bezüglich des Portemonnaie-Diebstahls sagen solle, nämlich dass CHF 2'100.00 vorhanden gewesen seien und nicht nur CHF 800.00 (Z. 521 ff.). Dass die Frau des Beschuldigten im Bordell arbeite, habe sie erst im Hotel in der Schweiz erfahren.