habe sie einfach gemacht und nicht an die Konsequenzen gedacht. Vor der Abreise habe der Beschuldigte ihr Kleider für den Alltag sowie die Billetts gekauft und ihr einen blauen Koffer gegeben. Ihre beste Kollegin AT.________ habe gesagt, sie solle das nicht machen. Nachdem sie ins Schutzprogramm gekommen sei, habe sie diese angerufen und erzählt, was passiert sei (pag. 327 Z. 429 ff.). Sie hätte niemandem anrufen dürfen und habe ihr dennoch angerufen und ihr gesagt, dass sie sich Sorgen mache um ihren Bruder. Die Leute im Schutzprogramm hätten das irgendwie mitbekommen und sie gefragt, ob sie telefoniert habe.