24 schlagen können. Als die Mutter gestorben sei, habe er ihr Vorwürfe gemacht. Sie sei ihm oft aus dem Weg gegangen und er sei oftmals aggressiv gewesen, wenn sie gestritten hätten. Es sei einfach zu viel für sie gewesen (pag. 318 Z. 102 ff.). Anschliessend erzählte die Privatklägerin nochmals, wie sie den Beschuldigten kennengelernt habe und gab nun das Jahr 2012 an (pag. 322 Z. 251). Er sei nett gewesen und sie habe sich ihm anvertraut. Auf Frage wer AQ.________ sei, den sie erwähnt habe, erklärte sie, das sei ein Kollege von AV.________, über welchen sie den Beschuldigten kennengelernt habe. Dieser AQ.