So, wie an diesem Abend in G.________, sei es nie vorher oder nachher gewesen (pag. 303 Z. 609 f.). Rund fünfeinhalb Jahre später wurde die Privatklägerin anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Schlusseinvernahme am 20. Mai 2019 zum ersten Mal parteiöffentlich einvernommen (pag. 315 ff.; inkl. Videoaufzeichnung auf USB-Stick [pag. 354]). Die Einvernahme fand auf Deutsch statt (pag. 316 Z. 15). Auf Frage, ob sie ihre bisherigen Aussagen aus dem Jahre 2013 bestätigen könne, hielt die Privatklägerin fest, dass sie vieles vergessen habe, es sei ja schon sechs Jahre her. Wenn ihr Fragen gestellt werden würden, könne sie sich erinnern. Ja, sie habe damals die Wahrheit gesagt (pag.