Weiter bat die Privatklägerin darum, während der Übersetzung den Raum verlassen zu dürfen. Übersetzt lautet ihre Notiz wie folgt (Z. 419): «Er hat mich mehrfach gezwungen mit ihm zu schlafen und zwar in verschiedenen Positionen um mich in diesen Beruf zu initiieren… Aber als wir in Q.________ [recte: G.________, vgl. Z. 446] in dem Hotel bei der Garage angekommen sind, ist am zweiten Abend etwas passiert. Es war bevor ich ins Hotel nach H.________ ging. Es ist etwas passiert, was ich mit Sicherheit so schnell nicht mehr vergessen werde. Als K.________ gegangen ist hat er gesagt, ich solle mit ihm schlafen und ihn oral befriedigen.