Sie habe dann ein bisschen mit einem anderen Mädchen aus ihrem Reisecar geredet. Als der Beschuldigte wieder zurückgekehrt sei, habe er ihr Vorwürfe gemacht, dass sie seine Anweisungen, nicht mit anderen zu reden, nicht befolgt habe. K.________ habe sie bereits in Q.________ erwartet, da habe sie sie zum ersten Mal gesehen. Näher befragt zum Aufenthalt im Hotelzimmer an der I.________ in G.________ gab die Privatklägerin sodann zu Protokoll, dass K.________ dieses Zimmer angemietet und bezahlt habe. Sie habe aus dem Zimmer gehen können, aber mit den beiden zusammen. Als sie rausgegangen seien, habe der Beschuldigte einen Mann namens AN.________ getroffen.