Sie hätte einfach so weggehen können (Z. 261). AD.________ habe ihr auch angeboten, sich ihr anzuvertrauen, aber sie habe ihr nicht getraut. Ausser Y.________, die im Sommer mit dem Beschuldigten in die Schweiz gekommen sei, habe es wohl schon vorher Mädchen gegeben, zum Beispiel AU.________. Der Beschuldigte habe auf dem Laptop sehr viele Fotobilder von Mädchen, aber sie wisse nichts Näheres. Sie wisse auch nicht, ob noch jemand anders für ihn arbeite. Auf Fragen zur Einreise etc. erklärte sie, sie sei mit dem Beschuldigten zusammen in einem Reisecar von F.________ in die Schweiz gereist. Er habe den Sitz neben ihr besetzt.