21 geschrieben habe. Es sei Teil der Abmachung gewesen, dass sie ihm ihre Verdienste so mitteile, da er ansonsten wütend würde (pag. 294 Z. 143 ff.). Auf Vorhalt der Fotos vom Handy erklärte sie, das erste Foto (pag 306) sei noch aus F.________, die anderen (pag. 307-309) habe sie gemacht, resp. eine Spanierin, unter anderem auch um dem Beschuldigten zu zeigen, wie sie sich bei der Arbeit kleide. K.________ habe sie in diesen Beruf eingeführt, von ihr sei sie jedoch nicht bedroht worden (Z. 185).