Sie habe bis zum letzten Moment gehofft, dass er ihr eine andere Arbeit ausserhalb der Prostitution geben würde (pag. 279 Z. 154 ff.). Ihre Identitätskarte habe sie immer bei sich gehabt und den beiden nicht abgeben müssen. Der Beschuldigte habe ihr auch erklärt, dass wenn sie als Prostituierte in der Schweiz nicht akzeptiert werde, sie nach F.________ zurück müsse und er sie dort an andere Leute verkaufen würde. Die beste Lösung für sie sei, dass sie für ihn arbeite und ihm jeweils 50 % der Einnahmen abgebe. K.________ und er hätten ihr erklärt, dass sie die Schuld von CHF 2'100.00 zurückbezahlen müsse. Danach dürfe sie 50 % der Einnahmen für sich behalten (pag. 280 Z. 193 f.).