Auf Vorhalt eines Fotos von K.________ (pag. 284) bestätigte die Privatklägerin, dass es sich um die Frau des Beschuldigten handle (pag. 279 Z. 140). Sie mache alles, was ihr Mann sage. In der Schweiz habe der Beschuldigte erklärt, dass sie auf ihn und K.________ hören müsse. Sie seien einander gleichgestellt. Sie habe von Donnerstag bis Samstag mit dem Beschuldigten in