erklärte die Privatklägerin, dass jede Frau selber habe entscheiden dürfen, was sie anbieten wolle. Auch hätten die Frauen selber mit den Freiern verhandelt und sie habe die Möglichkeit gehabt, einen ihr nicht genehmen Freier abzulehnen (pag. 272). Am Schluss bat sie ihren Bruder in F.________ kontaktieren zu dürfen, um ihm zu sagen, dass er sich in Sicherheit bringen solle (pag. 273). Am 26. September 2013 wurde die Privatklägerin vom Dezernat Besondere Ermittlungen als Opfer erneut polizeilich einvernommen (pag. 275 ff.). Auf Frage, ob sie zu einer Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten bereit sei, begann sie zu weinen und hielt fest, dass sie Angst vor den beiden habe (pag.