oder der Beschuldigte seien immer um sie herum gewesen. Auf Frage, ob sie sich frei habe bewegen können oder eingesperrt gewesen sei, erklärte sie, der Beschuldigte und K.________ seien immer um sie herum gewesen. In der Wohnung sei sie immer eingesperrt gewesen und habe nicht über einen eigenen Schlüssel verfügt. K.________ arbeite als Sexarbeiterin im Hotel T.________, im Zimmer 10. Auf ihrem Handy gab sie dann auch die Schweizer-Telefonnummer des Beschuldigten und K.___