Nach einer kurzen Pause wurde sie nochmals einvernommen, dieses Mal bezüglich Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (pag. 264 ff.). Als aktuelle Arbeit gab sie Erotik-Masseuse im Hotel T.________ H.________ an und ein Einkommen von CHF 1'200.00 in drei Tagen. Sie wohne auch im T.________ H.________, sei aber bereits am 19. September 2013 mit dem Bus in die Schweiz eingereist. Sie sei in Begleitung einer Kollegin gewesen, welche schon mehrmals in der Schweiz gewesen sei und im Sexgewerbe gearbeitet habe. Im T.________ H.________ heisse der Chef V.________ und an der Bar arbeite AD.________. AO.________ arbeite im Büro und kontrolliere die Videoüberwachung.