und passte dort auf die gemeinsame Tochter auf. Gemäss der polizeilichen Auswertung konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte scheinbar keiner Arbeit nachging und sich offenbar von seiner Ehefrau aushalten liess, indem sie ihm stetig Geld über Money Gram oder Western Union transferierte (pag. 132, pag. 377 - 451). Sobald er Geld benötigt habe, habe er dies K.________ mitgeteilt, welche ihm umgehend den gewünschten Betrag übermittelt habe. Sie habe ihm zudem beinahe täglich gemeldet, wie viel Geld sie mit der Prostitution verdient hatte und ihm eine SMS mit dem konkreten Betrag und dem Wort „Kuss“ geschickt (vgl. statt vieler pag. 10007, 10017, 10034 usw.).