und F.________ hatte die Privatklägerin regelmässig Kontakt. Aus dem Mobiltelefon der Privatklägerin wurden des weiteren auch Fotos extrahiert, die die Privatklägerin in «Arbeitskleidung» zeigen (Erstellungsdatum: 23./24. September 2013 [pag. 167 f.]). 9.5 Aktive Telefonüberwachung Schliesslich fasste die Vorinstanz auf mehreren Seiten die Ermittlungen aus der aktiven Telefonüberwachung, die vom 27. September 2013 bis zum 26. Dezember