Später am Abend fragte K.________ die Privatklägerin, ob sie wach sei und ob sie zu ihr kommen könne (SMS Nr. 139-142 [pag. 164]). Am 24. September 2013 um 11:01:37 Uhr (SMS Nr. 178 [pag. 165]) schrieb die Privatklägerin der Ehefrau des Beschuldigten zum ersten Mal über ihre Finanzen und zwar wortwörtlich: «Was machst du, wie fühlst du dich, ich habe bis jetzt nur gerade das Haus bezahlt». Ebenfalls am 24. September 2013 um 13:50:55 Uhr erfolgte dann das SMS (Nr. 182) an den Beschuldigten: «ich habe nur Geld für das Haus gemacht, es sind überhaupt keine Klienten mehr, wir reden morgen».