157; pag. 163). In derselben Nacht, jedoch am 21. September 2013 ab 01:08 Uhr, wurden zwei Nummern in F.________ aber auch der Beschuldigte, dessen Ehefrau und eine AD.________ mehrmals angerufen, resp. SMS-Mitteilungen gesendet. Schliesslich schrieb die Ehefrau des Beschuldigten der Privatklägerin am 21. September 2013 um 06:30:29 Uhr «ich mache mich bereit» und die Privatklägerin antwortet kurz darauf, sie solle ihr bitte die Ohrringe ins Zimmer 6 bringen und später um 07:44:42 Uhr, sie solle ihr Portemonnaie mitnehmen und gut darauf achten (SMS Nr. 100, 102 und 103 [pag.