vielmehr ist ersichtlich, dass das Mobiltelefon bereits im April 2012 in Betrieb war und am 15. September 2013 mit einer F.________ SIM-Karte von Vodafone wieder neu in Betrieb genommen wurde. Am 19. September 2013 um 07:52:34 Uhr loggte es sich denn auch mit der F.________ Nummer im schweizerischen Netz zum ersten Mal ein (pag. 160; pag. 163). Am 20. September 2013 wurde die F.________ SIM- Karte mit einer Schweizer Karte ausgetauscht, denn an diesem Abend um 22:19 Uhr erfolgte damit der erste Anruf auf die Telefonnummer des Beschuldigten (pag. 157; pag. 163).