12 vatklägerin zeigt (pag. 178 ff.). Eine Observation konnte aufgrund der Ausreise des Beschuldigten am 27. September 2013 nicht mehr durchgeführt werden. 9.4 Telefonauswertung des Nokia GSM (AC.________) Aus der Telefonauswertung des Nokia GSM mit der Rufnummer AC.________ (pag. 153 ff.) ist, wie die Vorinstanz zurecht festhält, zwar ersichtlich, dass die Privatklägerin nur gerade sechs Kontakte gespeichert hatte (pag.