Besondere Ermittlungen vom 18. Januar 2016 (pag. 119 ff.) ist ersichtlich, dass die Polizei mit Observation, Echtzeit- Telefonüberwachung und einem Arbeitsbesuch in F.________ die Ermittlungen voranzutreiben versuchte, ohne jedoch die weiteren involvierten Personen zu befragen. Befragt wurden einzig die Bewohner (Z.________, AA.________) und der Rezeptionist (AB.________) des Hotels an der I.________ in G.________, wo sich der Beschuldigte mit der Privatklägerin zu Anfang aufgehalten hatte (pag. 132 f.). Die Angaben des Rezeptionisten AB.________ (festgehalten in einer informellen Gesprächsnotiz [pag.