_» aufgegeben worden. V.________ habe die ID am 7. Oktober 2013 auf die Polizeiwache gebracht. Das EJPD-Anmeldeformular liegt weder der Diebstahlsanzeige bei, noch ist es in den hier vorliegenden Akten zu finden. Gemäss Ermittlungsbericht vom 3. Dezember 2013 wurden denn auch noch drei weitere F.________ Frauen als weitere Opfer bezeichnet, unter anderem auch X.________, welche die Privatklägerin unter dem Namen Y.________ kannte. Im Ermittlungsbericht wurde weiter festgehalten, dass eine Befragung aus ermittlungstaktischen Gründen bisher nicht erfolgt sei. Allerdings wurde X.______