11 verlassen hatte. Darauf wird in erster Linie verwiesen (pag. 11409; S. 16 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.2 Polizeilicher Ermittlungsbericht vom 3. Dezember 2019 Im polizeilichen Ermittlungsbericht vom 3. Dezember 2013 (pag. 114 ff.) wird auf die Anzeige der Privatklägerin gegen einen unbekannten Freier wegen Diebstahls ihres Portemonnaies verwiesen und damit auf die edierten Akten PEN 17 1002.