selbst bezahlt, nicht er habe ihren Aufenthalt finanziert. Er habe sie auch nicht überredet in die Schweiz mitzukommen, um hier der Prostitution nachzugehen. Vielmehr habe er ihr gesagt, dass sie in der Schweiz viel mehr verdienen könne, wenn sie sich schon prostituiere. Bestritten ist auch, dass die Privatklägerin in der Schweiz, mit Ausnahme eines kleinen Betrages, Schulden beim Beschuldigten hätte abbauen und ihm danach weiterhin 50 % ihrer Einnahme hätte übergeben müssen.