Er spielte einen Pornofilm ab und forderte sie auf, das gezeigte Geschehen nachzumachen. Darauf vollzog er mit ihr in verschiedenen Stellungenden Geschlechtsverkehr. Sie gehorchte ihm wegen seiner autoritären Art, die sie beinahe lähmte. Daneben waren ihr die früher ausgesprochenen Drohungen (vgl. vorne Ziff. 1) während dem Geschlechtsverkehr präsent. Zudem wusste sie nicht, wohin sie hätte gehen können, wenn sie sich gewehrt hätte; sie war von ihm abhängig. 4. Sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB)