A.________ beabsichtigte, C.________ in der Prostitution auszubeuten. Zunächst hätte sie Schulden von mind. CHF 2'100.00 - ca. Euro 3’000.00 abarbeiten müssen. Begründet wurde diese Forderung namentlich mit den Kosten für den Hotelaufenthalt in P.________ (F.________) (ca. Euro 210.00), für das Busticket in die Schweiz (U.________ 446.00, umgerechnet ca. CHF 123.00) sowie für die in der Schweiz gekauften erotischen Kleider und Schuhe (ca. CHF 100.00-200.00). Nach Abzahlung dieser Schulden hätte sie 50% ihrer Einnahmen an K.________ abgeben müssen, welche die Einnahmen an A.________ weitergeleitet hätte. Beabsichtigt war, dass K.________ C.______