A.________ organisierte und finanzierte C.________ einen ca. dreiwöchigen Aufenthalt im Hotel P.________ in P.________ (F.________). Dort warteten sie, bis C.________ am 16.9.2013 18-jährig wurde und selbstständig aus F.________ ausreisen konnte. Sie selber sah den Hotelaufenthalt als Lösung an, weil sie Probleme mit dem Alkoholkonsum ihres Vaters hatte. A.________ hielt sich während dieser Zeit zwar nicht immer bei ihr auf. Er kontrollierte sie aber ständig, etwa ihr Handy, ihre Nachrichten oder Anrufe. Sie durfte zwar das Hotel unbeaufsichtigt verlassen, war allerdings verpflichtet, A.________ stets über ihre Schritte zu informieren.