Staatsanwältin E.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 11624; pag. 11638 f.; Hervorhebungen im Original): A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des Menschenhandels, begangen ab Sommer 2013 bis ca. am 25.9.2013 in F.________, G.________, H.________ und evtl. anderswo z.N. von C.________; 2. der Förderung der Prostitution, begangen vom 21. bis 25.9.2013 in H.________ und evtl. anderswo z.N. von C.________; 3. der sexuellen Nötigung, begangen am 20.9.2013 in H.________ zum Nachteil von C.________;