unter Auferlegung der erst- sowie der oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Parteientschädigung in der Höhe der gesamten Verteidigungskosten gemäss eingereichter Honorarnote und unter Ausrichtung einer Haftentschädigung an A.________ in richterlich zu bestimmender Höhe bzw. für die ausgestandene Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie einer Genugtuung in richterlich zu bestimmender Höhe. 6 Die Zivilklage sei abzuweisen und A.________ sei unverzüglich aus dem Strafvollzug zu entlassen.