5 reichte sie ein mit «Situation der Frauen in F.________, Teil II: Prostitution und Menschenhandel» betiteltes Dokument zu den Akten (pag. 11534 f.). Die mit Berufungserklärung vom 20. Oktober 2020 gestellten Beweisanträge, es seien K.________, L.________ und M.________ zu befragen, wurden mit Beschluss vom 13. November 2020 abgewiesen. Auf die entsprechende Begründung wird verwiesen (pag. 11541 ff.).