__ beantragte und begründete mit Eingabe vom 10. November 2020 (pag. 11537 ff.) sinngemäss – unter Hinweis auf ihre abweisende Verfügung vom 8. Juli 2019, die abweisende Verfügung des Gerichtspräsidenten vom 14. November 2019 und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. Dezember 2019 – die Abweisung der Beweisanträge. Mit Eingabe vom 3. November 2020 (pag. 11532 f.) stellte und begründete die Privatklägerin ebenfalls den Antrag, die Beweisanträge des Beschuldigten auf Befragung diverser Personen seien abzuweisen. Zudem